Auch im Zeitalter der bildgebenden Verfahren hat die Liquoruntersuchung in der neurologischen Diagnostik nach wie vor einen hohen Stellenwert. Um ein Optimum an diagnostischer Information aus der Liquoruntersuchung zu erhalten, ist ein Basisprogramm von Untersuchungen nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Liquordiagnostik und Klinische Neurochemie e. V. anzustreben. Weiterführende Informationen finden Sie in der DGLN-Leitlinie "Lumbalpunktion und Liquordiagnostik" sowie im "Methodenkatalog".
Die Untersuchung von Einzelparametern führt oft zu diagnostischen Fehlschlüssen!
Je nach Verdachtsdiagnose, klinischer Fragestellung und gegebenenfalls den Ergebnissen des Basisprogrammes sollte die Labordiagnostik durch spezielle Zusatzuntersuchungen aus dem erweiterten Untersuchungsprogramm ergänzt werden.
Unser breites Spektrum an liquordiagnostischen und neurochemischen Untersuchungen unterstützt Sie umfassend in der Diagnostik und Differentialdiagnostik neurologischer und neuropsychiatrischer Erkrankungen. Wir bieten Ihnen neben einer fachlich kompetenten Beratung bei der Untersuchungsanforderung auch eine zusammenfassende Befundinterpretation mit differentialdiagnostischen Hinweisen und Vorschlägen für weitere eventuell erforderliche Untersuchungen.
Grundsatz:
Liquor und Serum immer parallel einsenden!
Materialbedarf:
Liquor-Serum-Paar, bestehend aus:
5 - 10 ml Liquor (bzw. zur Verfügung stehende Menge) plus 3 - 5 ml Serum
Liquor immer in sterile Polypropylen-Gefäße entnehmen! Keine Polycarbonat-, Glas- oder Polystyrolröhrchen verwenden (Gefahr der IgG-Adsorption!).
Versand:
Zellzählung und Anfertigung zytologischer Präparate sind innerhalb von 1 bis maximal 2 Std. nach Liquorentnahme durchzuführen (möglichst vor Ort im Kliniklabor), andernfalls sind die Ergebnisse diagnostisch nicht zu verwerten!
Bei Versand der Liquorprobe ist die Zellzahl unbedingt mitzuteilen und das gefärbte oder ungefärbte Präparat beizulegen.
Auch bei normaler Zellzahl ist die Anfertigung eines Zellsediments angezeigt!
Zur Proteindiagnostik und zur AK-Bestimmung kann der Liquor ungekühlt versandt werden (Kurier, Post). Wenn ein sofortiger Versand nicht möglich ist, Liquor cerebrospinalis kühl lagern.
Ausnahme: V. a. bakterielle Meningitis.
Erregerspezifische Antikörperindices im Liquor-Serum-Paar (z.B. gegen neurotrope Viren, wie CMV, EBV, HSV, Influenza, Masern, Mumps, Röteln, VZV etc. bzw. Borrelien, Chlamydien, Mykoplasmen, Candida albicans und Toxoplasma gondii)
Erregerkultur (mikrobiologische Anzucht bei V.a.bakterielle / pilzbedingte Meningitis)
Ferritin (Blutungen)
NSE und Protein 14-3-3 (bei Verdacht auf Creutzfeldt-Jacob-Erkrankung)
Beta2-Mikroglobulin (Lymphomverdacht)
Protein S-100 (Destruktionsmarker)
CEA (Verdacht auf intrathekale Metastasierung eines CEA-synthetisierenden Karzinoms; zur Therapiekontrolle; jedoch nicht als Screeningverfahren geeignet)
Die isolierte Bestimmung eines Antikörpers nur im Liquor ist diagnostisch wertlos!
Es wird generell für den zu untersuchenden Erreger je Immunglobulinklasse die spezifische Antikörper-Konzentration im Liquor und im Serum parallel bestimmt.
Anschließend wird der erregerspezifische Antikörperquotient `Q_(IgX\ spez.) = (IgX_(\ spez.) im\ Liquo\r)/(IgX_(\ spez.) im\ Serum)`
auf den jeweiligen Gesamt-Immunglobulinquotienten `Q_(IgX\ g\es.) = (IgX_(\ g\es.) im\ Liquo\r)/(IgX_(\ g\es.) im\ Serum)` bezogen.
Der Antikörperindex (AI) ergibt sich durch die Berechnung: `AI = (Q_(IgX\ spez.))/(Q_(IgX\ g\es.))`
Liegt eine intrathekale Immunglobulinsynthese vor, ist in die AI-Berechnung der ermittelte Limes-Wert einzusetzen (QIgX lim.). Der Limes-Wert ist dabei definiert als der höchste noch normale Immunglobulin-Quotient, der im Quotientendiagramm beim aktuellen individuellen Albumin-Quotienten abgelesen werden kann. Durch die Verwendung des Limes-Wertes ist die Berechnung von AI-Werten weitgehend unabhängig von intrathekalen Immunglobulin-Synthesen und ebenso vom Zustand der jeweiligen Schrankenfunktion.
Der Antikörperindex (AI) ergibt sich unter Berücksichtigung des QIgX lim durch die Berechnung: `AI = (Q_(IgX\ spez.))/(Q_(IgX\ l\im.))`
Unabhängig vom Antikörper spricht ein AI > 1,5 für eine intrathekale AK-Synthese!
Für Analyte, bei denen eine geometrische Verdünnung erfolgt (z. B. Titerbestimmungen, wie der TPHA) gilt aufgrund der größeren Unpräzision von Titerbestimmungen ein AI-Grenzwert von 4,0.
D. Liquordiagnostisches Parameterspektrum
Details zu den Analysen entnehmen Sie bitte dem durchsuchbaren Analysenverzeichnis.
Basisdiagnostik
Albumin-Quotient (L+S)
Eiweiß (L)
Glukose (L+ NaF)
Immunglobulin A-Quotient (L+S)
Immunglobulin G-Quotient (L+S)
Immunglobulin G, oligoklonal (L+S)
Immunglobulin M-Quotient (L+S)
Laktat (L)
Zellsediment (L)
Zellzahl (L)
Demenzdiagnostik
ß-Amyloid 1-42 (L)
ß-Amyloid-Ratio ß42/ß40 (L)
Phospho-Tau-Protein (L)
Protein 14-3-3 (L), ggf. zur Bestätigung PrPSc-Aggregationsassay (RT-QuIC)